Sterben und Tod betreffen alle. Beim Umgang mit sterbenden Menschen zeigt eine Gesellschaft, wie ernst sie den Begriff der Menschenwürde nimmt. In Deutschland muss man Glück haben, um in Würde älter zu werden und zu sterben. Aktive Sterbehilfe ist strafbar, auch wenn sie im engsten Familienkreis auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbenden und Leidenden erfolgt. Die etablierten Parteien scheuen sich davor, dir politische Verantwortung für die Legalisierung der Sterbehilfe zu übernehmen und fördern so den Sterbetourismus ins benachbarte Ausland, z.B. in die Schweiz. Die Grauen – Für alle Generationen fordern, dass die Entscheidungsträger nicht mehr wegschauen, sondern sich ihrer Verantwortung stellen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.03.2017 in seinem Urteil BVerwG 3 C 19.15 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten umfasst, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Dies bedeutet, dass der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden darf. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verweigert jedoch nach wie vor die Erlaubnis, entsprechende Mittel zu erwerben – und wird hierbei durch die Bundesregierung unterstützt.
Wir fordern ein Umdenken in der Politik und möchten Sie bitten, uns in unserem Kampf für ein selbstbestimmtes Leben und Sterben zu unterstützen!